Der Landeskirchenrat ist eines von vier „kirchenleitenden Organen“. Er setzt sich aus dem Landesbischof, den Abtei-lungsleitern im Landeskirchenamt und den sieben RegionalbischöḀnnen und Regionalbischöfen zusammen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Leitbild- und Organisationsentwicklung, das Einwirken auf eine gute Zusammenarbeit aller kirchlichen Kräfte sowie das Personalmanagement. Der Landeskirchenrat ist, mit Unterstützung des Landeskirchen-amtes und der Landeskirchenstelle, für die Verwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verantwortlich.
Landesbischof
Regionalbischof Augsburg
Oberkirchenrat für Personal
Leiter des Landeskirchenamtes
Regionalbischöfin München und Ständige Vertreterin des Landesbischofs
Oberkirchenrat für Finanzen
Oberkirchenrat für Ökumene und Kirchliches Leben
Oberkirchenrat für Gesellschaftsbezogene Dienste
Regionalbischof Regensburg
Regionalbischof Nürnberg
Regionalbischöfin Bayreuth
Regionalbischöfin Ansbach-Würzburg
Oberkirchenrat für Gemeinden und Kirchensteuer
Regionalbischöfin Nürnberg